Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Gastavia · Fassung vom 27. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Gastavia zwischen Fabian Fröhlich, Friedrichstraße 27, 71732 Tamm (nachfolgend Anbieter) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die Gastavia für ihren Gastronomiebetrieb nutzen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Software bereit, mit der der Kunde Tischreservierungen entgegennimmt und verwaltet, Bereiche und Tische führt, eine Wochenkarte veröffentlicht, Veranstaltungen anlegt und Gäste per E-Mail informiert. Der Funktionsumfang der gebuchten Stufe ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf gastavia.de.
(2) Die Software wird als Dienst über das Internet bereitgestellt. Der Kunde erhält weder die Software selbst noch den Quelltext.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software fort und darf Funktionen ergänzen, verändern oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt. Eine wesentliche Einschränkung des Funktionsumfangs teilt er mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(4) Auf Wunsch richtet der Anbieter den Zugang persönlich ein und übernimmt vorhandene Daten des Kunden aus einem früheren System. Ein bestimmtes Ergebnis der Übernahme schuldet er nicht, soweit die Quelldaten unvollständig, fehlerhaft oder nicht lesbar sind. Der Kunde prüft die übernommenen Daten nach der Einrichtung.
§ 3 Vertragsschluss und Testzeitraum
(1) Die Darstellung der Stufen und Preise auf gastavia.de ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Stufe bucht und der Anbieter den Zugang freischaltet oder den Vertragsschluss in Textform bestätigt.
(2) Die Nutzung ist im ersten Monat ab Freischaltung kostenfrei (Testzeitraum). Kündigt der Kunde bis zum Ende des Testzeitraums, entstehen keine Kosten. Andernfalls beginnt die Vergütungspflicht mit dem Tag nach Ablauf des Testzeitraums. Bucht der Kunde nach dem Ende eines früheren Vertrags erneut, entfällt der Testzeitraum; die Vergütungspflicht beginnt dann mit der Buchung.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf gastavia.de veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig.
(3) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde hinterlegt dort ein gültiges Zahlungsmittel. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(4) Eine einmalige Einrichtungsgebühr fällt nur an, wenn sie bei der Buchung ausgewiesen ist. Sie wird mit der ersten Vergütung nach Ablauf des Testzeitraums fällig; kündigt der Kunde bis zum Ende des Testzeitraums, fällt sie nicht an. Bei einer erneuten Buchung ohne Testzeitraum (§ 3 Abs. 2 Satz 4) wird sie mit der Buchung fällig.
(5) Sonderkonditionen für Pilot-Betriebe gelten in der bei Vertragsschluss zugesagten Höhe für die Dauer des ununterbrochenen Vertragsverhältnisses. Sie sind von Preisänderungen nach § 5 ausgenommen. Nach einer Kündigung und späteren erneuten Buchung gelten die dann veröffentlichten Preise.
(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung von mehr als einem Monatsbetrag in Verzug, kann der Anbieter den Zugang sperren, nachdem er dies mit einer Frist von zehn Tagen in Textform angekündigt hat. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Während einer Sperre bleiben die Daten des Kunden erhalten, und Gäste können über die Reservierungsseite nicht reservieren. Die Sperre endet mit Zahlungseingang.
§ 5 Preisänderungen
(1) Der Anbieter kann die Vergütung ändern, wenn sich seine Kosten für Vorleistungen (insbesondere Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung) oder die allgemeinen Lebenshaltungskosten seit der letzten Preisfestsetzung verändert haben. Eine Erhöhung darf den Umfang dieser Kostenveränderung nicht übersteigen und erfolgt höchstens einmal je Kalenderjahr.
(2) Preisänderungen werden mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende in Textform mitgeteilt. Bei einer Erhöhung kann der Kunde bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen; eine E-Mail genügt. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde die Software für rechtswidrige Inhalte nutzt, trotz Abmahnung gegen § 8 verstößt oder mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
(3) Der Kunde kann in der Verwaltung (dem nach der Anmeldung zugänglichen Bereich, in dem der Kunde seinen Betrieb verwaltet) kündigen oder per E-Mail an hallo@gastavia.de. Der Anbieter bestätigt den Eingang und das Vertragsende in Textform.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 Prozent im Monatsmittel bereit, gemessen an der Erreichbarkeit der Reservierungsseite und der Verwaltung am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet.
(2) Nicht als Ausfall zählen Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter mindestens 24 Stunden vorher ankündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Servicezeiten der Gastronomie legt, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Ausfälle des Internets, des Endgeräts oder des Internetzugangs des Kunden und Ereignisse höherer Gewalt.
(3) Der Anbieter überwacht die Software fortlaufend und behebt Störungen unverzüglich. Der Kunde meldet Störungen an hallo@gastavia.de. Eine Unterschreitung der Verfügbarkeit ist ein Mangel im Sinne des § 11; eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er einstellt, insbesondere für Speisekarten, Preisangaben, Bilder, Texte und Angaben zu Veranstaltungen. Er stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte besitzt und die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten einhält.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten und PINs geheim und gibt sie nur Personen weiter, die für ihn tätig sind. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(3) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Daten seiner Gäste. Der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter auf Grundlage der Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO (gastavia.de/avv), die Bestandteil dieses Vertrags ist.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass für alle Gästedaten, die er einstellt oder aus einem früheren System übernehmen lässt, eine Rechtsgrundlage besteht. Werbliche E-Mails versendet die Software nur an Gäste, für die der Kunde eine Einwilligung hinterlegt hat oder die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG bestätigt. Für Ansprüche Dritter, die darauf beruhen, dass diese Voraussetzungen nicht vorlagen, stellt der Kunde den Anbieter frei, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(5) Der Kunde nutzt die Software nicht für rechtswidrige Zwecke und greift nicht in ihre technische Funktionsweise ein.
§ 9 Daten des Kunden, Export und Wechsel
(1) Die vom Kunden und seinen Gästen eingegebenen Daten bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter nutzt sie nicht für eigene Zwecke und gibt sie nur an die in der Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO genannten Dienstleister weiter.
(2) Der Kunde kann seine Gäste- und Reservierungsdaten jederzeit während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende vollständig in der Verwaltung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format herunterladen. Der Export ist kostenfrei.
(3) Wechselt der Kunde zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung, unterstützt der Anbieter den Wechsel in angemessenem Umfang und stellt die Daten nach Abs. 2 bereit. Ein Entgelt für den Wechsel wird nicht erhoben. Der Kunde kann den Wechsel mit der Kündigung nach § 6 einleiten; die Frist nach § 6 Abs. 1 dient zugleich als Übergangszeitraum.
(4) Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden nach Maßgabe der Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, spätestens 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Weisung löscht er früher.
§ 10 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für den eigenen Gastronomiebetrieb zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte, Unterlizenzierung oder Nutzung für andere Betriebe ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(2) Jede Betriebsstätte erhält einen eigenen Zugang mit eigener Reservierungsseite und wird gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunde darf die Reservierungsseite, die Wochenkarte und die erzeugten Bilder auf seiner Website, in sozialen Netzwerken, auf Aushängen und in seinem Google-Profil einbinden und verbreiten.
§ 11 Mängel und Haftung
(1) Der Anbieter hält die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet für solche Mängel nur nach Abs. 3 bis 5.
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat, mindestens jedoch auf 5.000 Euro.
(5) Innerhalb der Grenzen des Abs. 4 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Der Anbieter sichert die Daten täglich nach Maßgabe der Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO; der Kunde kann seine Daten jederzeit zusätzlich nach § 9 Abs. 2 herunterladen.
(6) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Zahl von Reservierungen, Gästen, Anmeldungen, Bewertungen oder einen bestimmten Umsatz. Aussagen auf gastavia.de zu erreichbaren Ergebnissen beschreiben Möglichkeiten und keine Zusicherung.
(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten auch für die persönliche Haftung von Personen, die der Anbieter zur Erfüllung einsetzt.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen und großflächige Ausfälle von Netzen oder Vorleistern, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Für diese Zeit entfällt die Vergütung anteilig. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Seite den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte technische Gegebenheiten oder an Änderungen der Leistung nach § 2 Abs. 3 erforderlich ist. Die Hauptleistungspflichten und die Vergütung werden dadurch nicht geändert; für die Vergütung gilt § 5.
(2) Der Anbieter stellt die geänderte Fassung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in der Verwaltung zur Bestätigung bereit und informiert den Kunden in Textform. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde sie in der Verwaltung bestätigt. Bis dahin gilt die zuletzt bestätigte Fassung.
(3) Bestätigt der Kunde die geänderte Fassung nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung, kann jede Seite den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Änderungen, die zwingendes Recht umsetzen, gelten ab dem gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Für Fragen des Datenschutzes geht die Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO diesen Bedingungen vor. Im Übrigen gehen individuell in Textform getroffene Vereinbarungen diesen Bedingungen vor.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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