Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DSGVO · Fassung vom 27. Oktober 2026
zwischen dem Betrieb, der Gastavia nutzt (nachfolgend Verantwortlicher), und
Fabian Fröhlich, Gastavia, Friedrichstraße 27, 71732 Tamm, E-Mail hallo@gastavia.de (nachfolgend Auftragsverarbeiter).
Diese Vereinbarung wird Vertragsbestandteil, indem der Inhaber des Betriebs sie in der Verwaltung (dem nach der Anmeldung zugänglichen Bereich, in dem der Verantwortliche seinen Betrieb verwaltet) bestätigt. Fassung, Zeitpunkt und Herkunft der Bestätigung werden festgehalten und sind dem Verantwortlichen dort jederzeit einsehbar. Art. 28 Abs. 9 DSGVO verlangt, dass der Vertrag schriftlich abgefasst wird, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann; diese Bestätigung ist das elektronische Format im Sinne der Vorschrift.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software Gastavia bereit: eine Reservierungsseite für Gäste, die Verwaltung von Reservierungen, Warteliste, Bereichen und Tischen, die Wochenkarte, Veranstaltungen mit Anmeldung sowie Automatisierungen für E-Mails an Gäste. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
(2) Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags über Gastavia. Sie endet mit dessen Beendigung, die Pflichten aus § 12 bestehen darüber hinaus fort.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Betroffene
(1) Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Anzeigen, Verändern, Auswerten, Übermitteln per E-Mail sowie Löschen.
(2) Zweck: Annahme und Verwaltung von Tischreservierungen und Anmeldungen zu Veranstaltungen, Führung der Warteliste, Bestätigungs- und Erinnerungsmails, Übernahme bestehender Gäste- und Reservierungsdaten aus einem Vorsystem, Ablage von Unterlagen zu einer Reservierung für das Personal des Verantwortlichen, sowie, soweit der Verantwortliche sie einschaltet, die Automatisierungen nach § 4 Abs. 4.
(3) Kategorien personenbezogener Daten:
- Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
- Reservierungs- und Anmeldedaten: Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Bereich, Tisch, Anmerkungen, Status, Warteliste, Teilnahme an Veranstaltungen.
- Einwilligungsdaten: Wortlaut, Zeitpunkt und Herkunft erteilter Einwilligungen, Abmeldungen; freiwillig angegebenes Geburtsdatum.
- Rückmeldungen: der Vermerk, dass ein Gast den Knopf zur Bewertung geöffnet hat; aus früheren Fassungen Bewertungen und Freitexte nach einem Besuch.
- Unterlagen zur Reservierung: vom Verantwortlichen hinterlegte PDF-Dateien zu einer einzelnen Reservierung (etwa Menü, Ablaufplan oder Sitzordnung bei Feiern), einschließlich der darin enthaltenen Angaben.
- Übernommene Bestände: Gäste- und Reservierungslisten aus einem Vorsystem, soweit der Verantwortliche sie einbringt.
- Protokolldaten: Versandprotokolle der E-Mails, Zeitpunkte von Anmeldungen und Änderungen.
(4) Besondere Kategorien: Gäste können bei der Reservierung freiwillig Angaben zu Unverträglichkeiten oder Ernährungsweisen machen. Solche Angaben können Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO sein. Sie werden ausschließlich zur Vorbereitung des Besuchs gespeichert und in keiner Automatisierung verwendet. Dasselbe gilt für Angaben, die der Verantwortliche in einer Unterlage zur Reservierung hinterlegt. Der Verantwortliche stellt die Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO sicher.
(5) Kreis der Betroffenen: Gäste des Verantwortlichen, Personen, die für Gäste reservieren oder anmelden, Empfänger von E-Mails des Verantwortlichen, sowie Personen, deren Daten aus einem Vorsystem übernommen werden.
§ 3 Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage jeder Verarbeitung, die Information der Betroffenen nach Art. 13 und 14 DSGVO und die Wahrung ihrer Rechte.
(2) Bringt der Verantwortliche Daten aus einem Vorsystem ein, sichert er zu, dass er sie rechtmäßig erhoben hat. Eine im Vorsystem erteilte Einwilligung in Werbe-E-Mails übernimmt die Software nicht: Übernommene Personen werden ausnahmslos als ohne Einwilligung geführt, und an sie geht keine Werbung. Will der Verantwortliche sie werblich ansprechen, muss die Einwilligung über die Software neu eingeholt werden; Zeitpunkt und Wortlaut werden dann hier festgehalten.
(3) Der Verantwortliche benennt dem Auftragsverarbeiter eine E-Mail-Adresse des Inhabers und hält sie aktuell. An diese Adresse gehen alle Mitteilungen nach dieser Vereinbarung.
(4) Der Verantwortliche hat die Rechte aus Art. 28 DSGVO, insbesondere das Weisungsrecht nach § 4, das Kontrollrecht nach § 11 und das Recht, über Löschung oder Rückgabe nach § 12 zu bestimmen.
§ 4 Weisungen
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Das gilt auch für eine Übermittlung in ein Drittland, sofern er nicht durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats dazu verpflichtet ist; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen die rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung mit, es sei denn, das Recht verbietet eine solche Mitteilung wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses.
(2) Diese Vereinbarung und der Nutzungsvertrag sind die Grundweisung. Darüber hinaus gelten als dokumentierte Weisungen: die Einstellungen, die der Verantwortliche in der Verwaltung vornimmt, und Weisungen in Textform an hallo@gastavia.de. Weisungsberechtigt ist der Inhaber des Betriebs und wer sich über den Inhaber-Zugang anmeldet.
(3) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt. Er darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung aussetzen.
(4) Automatisierungen. Die Software kann Gästen E-Mails senden, die über Bestätigung und Erinnerung hinausgehen: Wochenkarte, Einladungen zu Veranstaltungen, Grüße an länger nicht gesehene Gäste, Geburtstagsgrüße und die Bitte um eine Bewertung. Jede dieser Automatisierungen wird erst durch Einschalten in der Verwaltung zur Weisung; der Verantwortliche kann sie jederzeit einzeln abschalten. Der Auftragsverarbeiter legt dabei nur die Mittel der Ausführung fest (Versandweg, Zeitpunkt innerhalb des vom Verantwortlichen gewählten Takts, Gestaltung und Abmeldemöglichkeit); Zweck, Empfängerkreis und Inhalt der Angebote bestimmt der Verantwortliche. Die jeweils gespeicherte Konfiguration gilt als dokumentierte Weisung.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Personen, die mit der Verarbeitung befasst sind, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf Vertraulichkeit und macht sie mit den für sie maßgeblichen Datenschutzbestimmungen vertraut. Die Verpflichtung besteht nach Ende der Tätigkeit fort.
(2) Derzeit verarbeitet der Auftragsverarbeiter die Daten persönlich und beschäftigt keine Mitarbeiter. Setzt er künftig Personen ein, gilt Abs. 1 für jede von ihnen.
§ 6 Sicherheit der Verarbeitung
(1) Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragsverarbeiter darf sie fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen teilt er dem Verantwortlichen mit; die jeweils aktuelle Anlage 1 ist unter gastavia.de/avv einsehbar.
§ 7 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung, die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.
(2) Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen zu ersetzen, informiert er den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an die Inhaberadresse, unter Angabe von Name, Sitz, Leistung und Verarbeitungsort. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann der Verantwortliche den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich kündigen; § 12 gilt entsprechend.
(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter durch Vertrag dieselben Datenschutzpflichten auf, die ihm nach dieser Vereinbarung obliegen, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für dessen Pflichterfüllung.
(4) Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieser Vereinbarung sind Leistungen, bei denen der Dienstleister keine personenbezogenen Daten des Verantwortlichen erhält, sowie Dienste, die der Auftragsverarbeiter für eigene Zwecke einsetzt; diese sind in der Datenschutzerklärung unter gastavia.de/datenschutz genannt.
§ 8 Verarbeitung außerhalb der EU und des EWR
(1) Die Daten werden in Rechenzentren in der Europäischen Union gespeichert; der Standort ist in Anlage 2 genannt.
(2) Soweit ein Unterauftragsverarbeiter Daten in einem Drittland verarbeitet oder seinen Sitz dort hat, geschieht dies nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO, für Anbieter in den USA insbesondere des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1795 zum EU-U.S. Data Privacy Framework bei entsprechender Zertifizierung, oder hilfsweise auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO in der jeweils geltenden Fassung. Welche Garantie für welchen Unterauftragsverarbeiter gilt, nennt Anlage 2.
(3) Entfällt eine Garantie, informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich und stellt die Verarbeitung durch den betroffenen Unterauftragsverarbeiter ein oder auf eine andere zulässige Grundlage um.
§ 9 Unterstützung bei Rechten der Betroffenen
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge Betroffener nach Art. 12 bis 22 DSGVO zu beantworten. Die Verwaltung ermöglicht dem Verantwortlichen, Gästedaten einzusehen, zu berichtigen, herunterzuladen und zu löschen; Gäste können ihre Einwilligungen selbst über den Abmeldelink in jeder Werbemail verwalten.
(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst, es sei denn, der Verantwortliche weist ihn dazu an.
§ 10 Unterstützung bei Sicherheit, Meldepflichten und Folgenabschätzung
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen.
(2) Stellt der Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten fest, die Daten des Verantwortlichen betrifft, meldet er sie dem Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntniserlangung, in der Regel binnen 24 Stunden, an die Inhaberadresse. Die Meldung beschreibt Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen, soweit diese Angaben bereits vorliegen; fehlende Angaben werden nachgereicht.
(3) Für eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder eine vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde stellt der Auftragsverarbeiter die erforderlichen Informationen über die Verarbeitung und die Maßnahmen nach Anlage 1 bereit.
§ 11 Nachweis und Kontrolle
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind. Dazu gehören diese Vereinbarung, die Anlagen, sowie Berichte, Zertifizierungen und Vertragsunterlagen der Unterauftragsverarbeiter, soweit er sie erhält.
(2) Der Verantwortliche kann Überprüfungen einschließlich Inspektionen selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen. Sie werden mit einer Frist von 14 Tagen in Textform angekündigt, finden zu üblichen Geschäftszeiten statt, stören den Betrieb nicht unangemessen und erfolgen, sofern kein konkreter Anlass besteht, höchstens einmal je Kalenderjahr. Die Kosten trägt der Verantwortliche, es sei denn, die Überprüfung deckt einen erheblichen Verstoß des Auftragsverarbeiters auf.
(3) Der Auftragsverarbeiter kann eine Überprüfung zunächst durch Vorlage aktueller Nachweise nach Abs. 1 erfüllen. Bestehen danach begründete Zweifel, findet eine Inspektion nach Abs. 2 statt.
§ 12 Löschung und Rückgabe nach Ende der Verarbeitung
(1) Nach Beendigung des Nutzungsvertrags entscheidet der Verantwortliche, ob der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten löscht oder zurückgibt. Für die Rückgabe kann der Verantwortliche bis zur Beendigung und noch 30 Tage danach einen vollständigen Export seiner Gäste- und Reservierungsdaten in der Verwaltung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format abrufen.
(2) Spätestens 30 Tage nach Beendigung, oder früher auf Weisung, löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen einschließlich vorhandener Kopien. Sicherungskopien werden mit dem laufenden Turnus der Sicherung überschrieben und sind spätestens 14 Tage nach der Löschung nicht mehr vorhanden; bis dahin werden sie nicht für eine Wiederherstellung dieser Daten verwendet.
(3) Ausgenommen sind Daten, die der Auftragsverarbeiter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter speichern muss, insbesondere Versandprotokolle und Nachweise über Einwilligungen und Abmeldungen, soweit sie zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich sind. Diese Daten werden gesperrt und nach Wegfall der Pflicht gelöscht.
(4) Auf Verlangen bestätigt der Auftragsverarbeiter die Löschung in Textform.
§ 13 Haftung
(1) Für die Haftung gegenüber Betroffenen gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für den Teil des Schadens, der auf ihren Verstoß gegen die DSGVO oder gegen diese Vereinbarung zurückgeht.
(2) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Nutzungsvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gastavia.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Nutzungsvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht in Fragen des Datenschutzes diese Vereinbarung vor.
(2) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Der Auftragsverarbeiter stellt eine geänderte Fassung in der Verwaltung zur Bestätigung bereit; bis zur Bestätigung gilt die zuletzt bestätigte Fassung. Bestätigungen werden dauerhaft aufbewahrt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand 14. September 2026. Die Maßnahmen beschreiben den tatsächlichen Betrieb. Sie wurden am Quelltext und an der Konfiguration überprüft, nicht aus Vorlagen übernommen.
1. Vertraulichkeit
Zugangskontrolle. Drei getrennte Zugangsebenen: Betreiber, Inhaber und Personal. Der Inhaber meldet sich über einen signierten, zeitlich begrenzten Link an seine hinterlegte E-Mail-Adresse an. Das Personal meldet sich über eine Geräte-PIN je Betrieb an. PINs werden ausschließlich als Hash mit zufälligem Salz gespeichert (scrypt) und in konstanter Zeit verglichen. Sitzungen laufen über signierte Cookies mit den Eigenschaften httpOnly, SameSite und, im Produktivbetrieb, Secure. Jede Sitzung kann durch Erhöhen einer Zählernummer je Betrieb sofort für alle Geräte ungültig gemacht werden. Der Betreiberzugang ist an eine feste, in der Konfiguration hinterlegte Adresse gebunden und von den Zugängen der Betriebe getrennt.
Anmeldebremse. Nach zehn Fehlversuchen innerhalb von 15 Minuten wird der Zugang für den betreffenden Anschluss gesperrt, bei Wiederholung mit steigender Dauer bis zu 24 Stunden. Nach 30 Fehlversuchen innerhalb von 15 Minuten, gleich von welchem Anschluss, wird die Anmeldung mit der Geräte-PIN für den ganzen Betrieb 15 Minuten gesperrt; der Inhaber wird benachrichtigt und kann diese Sperre aufheben. Öffentlich erreichbare Funktionen (Reservierung, Anmeldung, Anlegen eines Betriebs) sind je Absender in der Häufigkeit begrenzt.
Zugriffskontrolle und Mandantentrennung. Alle Daten eines Betriebs sind mit dessen Kennung verknüpft, jede Datenbankabfrage ist auf diese Kennung eingeschränkt. Automatisierte Prüfungen im Quelltext stellen bei jeder Änderung sicher, dass keine Abfrage ohne diese Einschränkung entsteht. Ein Betrieb kann Daten eines anderen weder sehen noch verändern.
Trennung nach Aufgabe. Dem Inhaber allein vorbehalten sind Abrechnung und Abonnement, die Zustimmung zu Rechtstexten, das Ändern der hinterlegten Kontaktadresse und der Geräte-PIN sowie das Abmelden aller Geräte. Darüber hinaus legt der Inhaber für jeden weiteren Bereich einzeln fest, ob er mit der Geräte-PIN erreichbar ist: Wochenkarte, Gästeliste, Herunterladen der Gästeliste, Veranstaltungen, Teilen, Ergebnisse, Auslastung, Automatisierungen, Schreiben an alle Gäste, E-Mail-Protokoll und Einstellungen. Ab Werk stehen alle Bereiche offen; die Einschränkung ist eine bewusste Entscheidung des Verantwortlichen. Sie wird bei jedem Aufruf serverseitig geprüft, nicht nur in der Navigation ausgeblendet, und eine automatisierte Prüfung im Quelltext stellt sicher, dass kein wählbarer Bereich ohne diese Prüfung bleibt.
Vollständiger Abruf der Gästeliste. Das Herunterladen der gesamten Gästeliste ist gesondert schaltbar. Unabhängig von dieser Einstellung wird jeder Abruf protokolliert und unverzüglich per E-Mail an die nach § 3 Abs. 3 benannte Adresse des Inhabers gemeldet, mit Zeitpunkt, Anzahl der Datensätze und der verwendeten Zugangsart.
Abruf fremder Adressen. Ruft die Software auf Weisung eine fremde Website ab (etwa beim Import), prüft ein Filter das Ziel gegen interne und private Adressbereiche, damit über diesen Weg keine internen Systeme erreichbar sind.
Geheimnisse. Zugangsdaten zu Datenbank und Dienstleistern liegen ausschließlich in der Umgebungskonfiguration des Hostings, nicht im Quelltext. Interne Aufträge (nächtliche Läufe) sind mit einem eigenen Geheimnis gegen Aufruf von außen geschützt. Eine automatische Prüfung vor jeder Änderung am Quelltext verhindert, dass personenbezogene Daten in die Versionsverwaltung gelangen.
2. Integrität
Übertragung. Alle Verbindungen zwischen Browser, Anwendung, Datenbank und Dienstleistern sind mit TLS verschlüsselt. Die Verbindung zur Datenbank prüft das Zertifikat des Anbieters gegen ein fest hinterlegtes Wurzelzertifikat.
Eingabekontrolle. Jede versendete E-Mail wird mit Empfänger, Art, Zeitpunkt und Zustellstatus protokolliert. Einwilligungen werden mit Wortlaut, Zeitpunkt und Herkunft gespeichert, Abmeldungen ebenso. Vorgänge der Automatisierungen führen ein Änderungsprotokoll. Eingaben werden serverseitig geprüft und in der Länge begrenzt.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Sicherung. Die Datenbank wird täglich vollständig gesichert. Jede Sicherung wird vor dem Ablegen mit AES-256-GCM verschlüsselt; der Schlüssel liegt beim Auftragsverarbeiter, nicht beim Speicheranbieter. Es werden 14 Generationen aufbewahrt, ältere automatisch entfernt. Die Wiederherstellbarkeit wird mit einem eigenen Prüflauf kontrolliert.
Überwachung. Ein stündlicher Wächter prüft, ob die nächtlichen Läufe stattgefunden haben und ob Fehler auftreten, und meldet Abweichungen unverzüglich an den Auftragsverarbeiter. Fehler der Anwendung werden protokolliert.
Hosting. Anwendung und Datenbank laufen bei Anbietern mit redundanter Infrastruktur (Anlage 2). Der Datenbankanbieter verschlüsselt die Datenträger nach seinen Angaben im Ruhezustand.
4. Datenminimierung und Zweckbindung
Ein Geburtsdatum wird nur gespeichert, wenn der Gast in Werbung eingewilligt hat; entfernt er es, entfällt der Gruß. Betriebe im Vorschau-Modus versenden keine E-Mails an Gäste, und Eingaben auf Vorschauseiten werden nicht gespeichert. Angaben zu Unverträglichkeiten werden nur zur Reservierung gespeichert und in keiner Automatisierung verwendet. Automatisierungen versenden nur an Gäste, deren Einwilligung für die jeweilige Art von E-Mail vorliegt, und begrenzen die Häufigkeit je Gast.
5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
Der Quelltext wird bei jeder Änderung durch eine automatisierte Prüfsammlung kontrolliert, darunter die Prüfungen auf Mandantentrennung, auf Geheimnisse und personenbezogene Daten im Quelltext, sowie auf Vollständigkeit der in den Rechtstexten genannten Dienstleister gegenüber den tatsächlich aufgerufenen Diensten. Änderungen werden zuerst in einer Testumgebung geprüft. Der Auftragsverarbeiter lässt Rechtstexte und Maßnahmen extern prüfen und überarbeitet sie nach jeder Prüfung.
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
Stand 14. September 2026. Genannt sind nur Dienstleister, die personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeiten. Dienste, die der Auftragsverarbeiter für eigene Zwecke einsetzt, stehen in der Datenschutzerklärung.
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Ort der Verarbeitung | Garantie |
|---|---|---|---|
| Supabase, Inc. San Francisco, Kalifornien, USA | Datenbank und Datenspeicher | Frankfurt am Main, Deutschland (AWS eu-central-1, betrieben durch Amazon Web Services EMEA SARL) | Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit EU-Standardvertragsklauseln |
| Vercel Inc. San Francisco, Kalifornien, USA | Hosting und Ausführung der Anwendung, Auslieferung der Seiten, Ablage der verschlüsselten Sicherungen | Ausführung in der Region Frankfurt am Main; Auslieferung über ein weltweites Netz; Konto- und Steuerungsdaten in den USA | Zertifiziert nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework; Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit EU-Standardvertragsklauseln |
| Plus Five Five, Inc. (Resend) San Francisco, Kalifornien, USA | Versand und Empfang von E-Mails an und von Gästen | USA | Zertifiziert nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework; Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit EU-Standardvertragsklauseln (Modul 3) |
| Anthropic, PBC San Francisco, Kalifornien, USA | Auswertung übernommener Reservierungs- und Gästelisten beim Import auf Weisung des Verantwortlichen; Entwürfe für Support-Antworten, soweit darin Gästedaten enthalten sind | USA | Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit EU-Standardvertragsklauseln; vertraglich keine Nutzung der Daten zum Training von Modellen |
| Functional Software, Inc. (Sentry) San Francisco, Kalifornien, USA | Fehlerprotokolle der Anwendung | Frankfurt am Main, Deutschland (EU-Region) | Zertifiziert nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework; Vertrag nach Art. 28 DSGVO |
Änderungen an dieser Anlage werden nach § 7 Abs. 2 mindestens vier Wochen vorher mitgeteilt.
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